Liebe Gäste,
zum Schutz von Gästen und Mitarbeitern ist nach Vorgabe der bayerischen Staatsregierung folgenden Personen der Besuch von touristischen Unterkünften nicht gestattet:
* Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19 Fällen hatten
* Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Kornelia Blüml
Aus