Aus

Liebe Gäste,

zum Schutz von Gästen und Mitarbeitern ist nach Vorgabe der bayerischen Staatsregierung folgenden Personen der Besuch von touristischen Unterkünften nicht gestattet:
* Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19 Fällen hatten
* Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Kornelia Blüml